Conditions générales
Note : La langue de travail de MARISOL riumar family resort S.L. est l'allemand. Une traduction de ces termes et conditions en français est en cours de préparation et sera disponible ici.
Allgemeine Miet- und Buchungsbedingungen
Zwischen dem Eigentümer des gemieteten Ferienhauses,
- wie im Mietvertrag angeben -
nachfolgend - Eigentümer - genannt
vertreten durch seinen Handlungsbevollmächtigten
MARISOL riumar family resort S.L.
Carrer del Sarset 2 (CD115)
43580 Deltebre / Urb. Riumar (Spain)
nachfolgend - MARISOL - genannt
und
Ihnen als Mieter:in des im Mietvertrag angegebenen Ferienhaus
nachfolgend - Gast - genannt.
Stand: 01.11.2021
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Buchung diese Bedingungen anerkennen; lesen Sie sich den nachfolgenden Text daher sorgfältig durch.
0. Präambel
Alle Mietverträge kommen direkt und ausschließlich zwischen dem Eigentümer und dem Gast zustande. Der Eigentümer hat die Firma MARISOL riumar family resort S.L. exklusiv mit der Vermittlung des angegebenen Ferienhauses beauftragt. Ferner hat er MARISOL mit der Vertretung seiner Interessen, bei allen Belangen rund um die Betreuung des Mietobjektes, exklusiv bestimmt. In seiner Funktion als Handlungsbevollmächtigter spricht MARISOL für den Eigentümer.
Die Geschäftssprache der MARISOL riumar family resort S.L. ist deutsch. Nur die deutsche Version der allgemeinen Miet- und Buchungsbedingungen ist rechtlich bindend. Texte in andere Sprachen stellen lediglich eine Übersetzung dar. Im Fall von Übersetzungsfehlern, die den Kontext uneindeutig oder falsch wiedergeben, gilt die deutsche Originalfassung als maßgebend.
1. Abschluss des Mietvertrages
Mit der Buchung bietet der Gast MARISOL den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Buchung kann per Internet, Telefon, Fax oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Gast auch für die in der Buchung genannte Anzahl von Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Mit Eingang der Buchung in den Systemen von MARISOL erhält der Gast eine automatische Empfangsbestätigung. Der Mietvertrag kommt erst durch die Annahme von MARISOL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung. Bei Vor-Buchungen (Vor-Reservierungen) für eine spätere Saison, erfolgt die Buchungsbestätigung ca. Mitte Oktober im Vorjahr der Anreise. Weicht der Inhalt der Empfangsbestätigung vom Inhalt der Buchungsbestätigung ab, so liegt ein neues Angebot seitens MARISOL vor, an das MARISOL für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage der Buchungsbestätigung zustande. Er gilt als durch den Mieter angenommen, sofern dieser nicht binnen 14 Tagen von seinem schriftlichen Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Die Frist endet vorzeitig, wenn der Gast durch die Anzahlung seine Zustimmung erklärt.
2. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des gemieteten Ferienhauses, welches auf der Internetseite www.riumar-family-resort.de beschrieben ist. MARISOL behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss eine Änderung der Leistung zu erklären. Hierüber wird der Gast unmittelbar nach dem Eintreten bzw. Bekanntwerden der Leistungsänderung informiert. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer der Schriftform und Bestätigung durch MARISOL.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von MARISOL oder dem Eigentümer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtumfang des gemieteten Ferienhauses nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MARISOL ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Der Eigentümer behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise (Mietpreise und/oder Extras) anzupassen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der Gast durch MARISOL davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung des Mietobjektes ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Mietvertrag zurückzutreten, oder die Umbuchung in ein mindestens gleichwertiges Ferienhaus zu verlangen, wenn MARISOL in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Gast aus seinem Angebot anzubieten. Der Gast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Preiserhöhung durch MARISOL bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Kommunale Abgaben, wie z.B. Tourismusabgabe oder Kurtaxe, sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Sie werden auf Basis örtlicher Gesetzgebung durch den Vermieter eingezogen und mit der Kommune abgerechnet. Änderungen kommunaler Abgaben sind daher von den Regelungen zur Preisänderung ausgenommen.
4. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung, sowie die Zahlungsfrist, sind im Zahlungsplan festgelegt und können vom Gast jederzeit im Gästeportal eingesehen werden.
4.1 Zahlungsplan & -arten
Die möglichen Zahlungsarten können im Buchungsvorgang durch den Gast gewählt werden.
Der Zahlungsplan für die Buchung ist im Gästeportal einzusehen.
Standard-Zahlungsplan und -arten sind in den FAQ einzusehen.
Für den fristgerechten Zahlungseingang ist das Datum der Wertstellung auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto unter Berücksichtigung der Zahlungsart, maßgebend.
Überweisungen sind ausschließlich an die in der Buchungsbestätigung, bzw. Zahlungsaufforderung aufgeführte Bankverbindung und frei von Bankgebühren zu leisten.
Kreditkartenzahlungen erfolgen im PDS2 Verfahren. Der Gast autorisiert jede Zahlung, bevor seine Kreditkarte belastet wird. Für den elektronischen Zahlungsverkehr setzt MARISOL vertrauensvolle Zahlungsdienstleister ein. MARISOL selbst hat keinen Zugriff auf die Kreditkartendaten des Gastes.
Der Wechsel zwischen Zahlungsarten, sowie ein individueller Zahlungsplan sind in Abstimmung mit MARISOL möglich. Solche Einzellösungen gelten erst mit der Bestätigung in der Buchung (Gästeportal) durch MARISOL als angenommen.
Eine Änderung der Zahlungsart hat keine aufschiebende Wirkung auf das vereinbarte Zahlungsziel.
MARISOL ist berechtigt Gebühren und Spesen, die in der vom Gast gewählten Zahlungsart begründet sind, dem Gast in Rechnung zu stellen. Für Kosten, welche sich aus elektronischen Zahlungssystemen ergeben, trägt jede Partei seinen Kostenanteil selbst.
4.2 Kaution
Eine Kaution in Höhe von bis zu einer Wochenmiete (Tarif Hauptsaison) darf verlangt werden, die Höhe der Kaution wird während des Buchungsvorgangs angezeigt und im Mietvertrag ausgewiesen.
Entsprechend dem gewählten Zahlungsplan ist die Kaution zeitgleich mit der Schlusszahlung fällig. Die Kaution ist, unabhängig von vereinbarten Zahlungsarten für Anzahlungen, stets per Kreditkarte zu begleichen. Gäste ohne Kreditkarte wenden sich an unser Serviceteam für eine individuelle Vereinbarung. Die Erstattung der Kaution erfolgt automatisch. Die Fristen sind im Zahlungsplan aufgeführt.
Gründe, die zur teilweisen oder vollständigen Einbehaltung der Kaution führen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind: Verlust von Schlüsseln, Vandalismus, Beschädigungen am Mietgegenstand, Entwendung von Inventar, sowie grobe Verunreinigungen (z.B. durch Müll, Hundehaufen). Ist der festgestellte Schaden größer als die hinterlegte Kaution, haftet der Gast für die verbleibenden Kosten.
4.3 Verzug
Mit dem Erreichen des Zahlungszieles kommt der Gast automatisch in Verzug.
Die Folgen des Verzugs sind in 7(b) geregelt
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück oder den Mietvertrag nicht an, ist der Eigentümer berechtigt Ersatz für den entstandenen Mietausfall zu verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruches unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung:
- 10 und weniger Tage vor Anreise, sowie bei Nichtantritt 100% des Mietzinses
- 42 bis 11 Tage vor Anreise 60% des Mietzinses
- 112 bis 43 Tage vor Anreise 30% des Mietzinses
- bis 113 Tage vor Anreise erhält der Gast von MARISOL einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung. Der Gutschein ist 24 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und übertragbar.
Entscheidend bei der Berechnung ist der schriftliche Eingang der Kündigung bei MARISOL, bzw. seiner Vermittlungsagentur. Für die Berechnung des Mietzinses ist die Anzahl der mitreisenden Gäste, unerheblich. Der Gast kann den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ausfällt.
5.2 Umbuchung
Sollen nach der Buchung auf Wunsch des Gastes eine Änderung oder Umbuchung vorgenommen werden, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, entfallen die Rücktrittspauschalen gemäß Ziffer 5.1. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Neuvermietung des Ferienhauses realistisch ist. In diesem Fall werden die Mietzinsen gegeneinander verrechnet und ein evtl. Differenzbetrag ausgeglichen. Abweichende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. MARISOL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Gast gegenüber dem Eigentümer als Gesamtschuldner für den Mietzins und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Wird in den vorliegenden allgemeinen Miet- und Buchungsbedingungen von der Schriftform gesprochen, so schließt dies die Nutzung des Unified Messagings im Gästeportal (Gäste-Intranet), sowie die Textform mit ein.
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollten Kündigungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Falle in über das Gästeportal (Gäste-Intranet) von MARISOL erfolgen. Alternativ ist auch die Textform (E-Mail oder Brief) möglich. Kurzmitteilungen (SMS, WhatsApp, Signal oder andere mobile Messenger) erfüllen die benötigten Kriterien nicht und sind ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bleibt der Zahlungsanspruch unverändert bestehen. Diese Verpflichtung verfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Eigentümer
Der Eigentümer, bzw. sein Handlungsbevollmächtigter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Anreise den Mietvertrag kündigen:
a) Die fristlose Kündigung erfolgt, wenn der Gast…
- die Durchführung des Mietvertrages ungeachtet einer Abmahnung durch unser Personal nachhaltig stört.
- die im Mietvertrag für das Ferienhaus festgesetzte maximale Anzahl von Personen überschreitet.
- sich über die Auflagen und Einschränkungen (z. B. Haustiere, Gemeinschaftsrechte) aus der Objektbeschreibung hinwegsetzt.
- sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Erfolgt die fristlose Kündigung durch den Eigentümer bzw. seinen Handlungsbevollmächtigten, so bleibt der Anspruch auf den Mietzins unverändert bestehen. Nebenkosten werden für den Zeitpunkt des Auszuges neu berechnet und entsprechend der letzten verwendeten Zahlungsart, innerhalb von 14 Tagen, erstattet.
Sollte es erforderlich sein, ist unser Personal angewiesen und berechtigt die Räumung des Hauses auch polizeilich durchsetzen zu lassen.
b) Die ordentliche Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen erfolgt
- bei ausstehendem Zahlungseingang automatisch.
Der Gast kommt mit dem Erreichen eines Zahlungszieles automatisch in Verzug (4.3). Der Verzug berechtigt zur Kündigung des Mietvertrages. Der Gast trägt die Kosten in Höhe der Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. Der Restbetrag wird sofort fällig.
8. Mitführen von Hunden
Hunde sind in Riumar gerne gesehen. Häuser, die das Mitführen von Hunden ermöglichen, sind in der Objektbeschreibung auf der Internetseite entsprechend gekennzeichnet. Die dort angegebene maximale Anzahl von Hunden ist Folge zu leisten. Gleiches gilt für die Beherbergung von Listenhunden. Bei der Buchung ist die Begleitung von Hunden, ggf. mit Anzahl, entsprechend anzugeben. Eine zusätzliche Pauschale für die Endreinigung gemäß der bei Anreise gültigen Preisliste ist zu entrichten. Der Gast ist verantwortlich für die mitgeführten Tiere. Er hat darauf zu achten, dass Hundehaufen umgehend entsorgt werden. Unser Personal ist angewiesen bei Verunreinigungen - dem Grad der Verschmutzung angemessenen - einen Teil der Kaution einzubehalten.
9. Haftung
9.2 durch den Eigentümer
Der Eigentümer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht als Vermieter für den ordentlichen und verkehrssicheren Zustand des Mietobjektes und die Richtigkeit der Objektbeschreibung, sofern er oder MARISOL nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
9.3 durch MARISOL
MARISOL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewünschten Vorbereitungen, die sorgfältige Auswahl der Ferienhäuser und die Richtigkeit der Beschreibung auf seiner Internetseite, sowie der Buchungsbestätigung, sofern MARISOL nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
10. Gewährleistungen
10.1 Abhilfe
Wird ein Mietvertrag nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast unter Festsetzung einer angemessenen Frist, Abhilfe verlangen. MARISOL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Mietvertrages kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Mietzinses verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Gast schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe beim MARISOL anzuzeigen. Eine schriftliche Anzeige ist für den Gast empfehlenswert. Die mündliche oder telefonische Anzeige ist jedoch auch möglich. Können die Mängel kurzfristig beseitigt werden, entfällt das Recht auf Minderung.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird der Aufenthalt im Ferienhaus infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung durch schriftliche Erklärung – kündigen. Er schuldet dem Eigentümer den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietzinses.
10.4 Schadensersatz
Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Eigentümer bzw. sein Handlungsbevollmächtigter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
Ansprüche jeglicher Art muss der Gast vor Ort und vor dem Auszug bei MARISOL geltend machen. Nach der Rückgabe an MARISOL hat der Gast keinen weiteren Haftungsanspruch.
11.1 Die vertragliche Haftung des Eigentümers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Mietzins beschränkt, soweit
- ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
- der Eigentümer für einen dem Gast entstehenden Schaden allein verantwortlich ist.
11.2 Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist für die Dauer der Vermietung auf eine Haftungssumme von 400€ (vierhundert) beschränkt.
11.3 Der Eigentümer, sowie MARISOL, haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Leistungsträgers, die dem Gast auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Durch seine Zahlung oder Anzahlung erkennt der Reisende diese ausdrücklich an.
11.4 Die Ziffern 11.1 bis 11.3 finden im Fall der vertraglichen Haftung von MARISOL gegenüber dem Gast gleichbedeutend Anwendung. Die Haftungssummen sind nicht konsultierbar.
12. Mitwirkungspflicht durch den Gast
12.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Gast verpflichtet sich alle Angaben, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich sind MARISOL bekanntzugeben. Der Gast prüft bei Erhalt von Vertragsunterlagen, ob seine Angaben korrekt und vollständig übernommen wurden. Unstimmigkeiten sind MARISOL umgehend mitzuteilen.
12.2 Behördliche Meldepflicht & Tourismusabgaben
Gemäß der katalanischen Gesetzgebung ist MARISOL verpflichtet alle Gäste bei den Behörden und dem Tourismusverband anzumelden. Der Gast verpflichtet sich zur aktiven Unterstützung dieses Meldevorgangs. Hierzu wird der Gast rechtzeitig aufgefordert die Personalien aller Personen anzugeben, die im Mietzeitraum das Ferienhaus bewohnen werden. Diese Daten sind spätestens 48 Stunden vor Anreise an MARISOL über den Online-Check-In einzureichen. Lässt der Gast diese Frist verstreichen, ist MARISOL berechtigt eine Servicepauschale von zurzeit 50€ zu erheben und von der Kaution einzubehalten.
12.3 Leistungsstörungen und/oder Schäden am Mietobjekt
Der Gast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist besonders verpflichtet, festgestellte Schäden oder seine Beanstandungen unverzüglich unserem Personal zur Kenntnis zu geben. MARISOL wird in einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen, sofern diese möglich ist. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt sein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein. Führt die Unterlassung der Mitteilung zu vermeidbaren Schäden, hat MARISOL das Recht auf Schadenersatz auch über die Höhe der hinterlegten Kaution hinaus.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Ausstattung des Ferienhauses hat der Gast unverzüglich, spätestens am Folgetag gegenüber MARISOL geltend zu machen.
14. Vermittler und Agenturen im Auftrag der MARISOL riumar family resort S.L.
14.1 MARISOL sales agency(s)
Diese Agenturen sind Erfüllungsgehilfen der MARISOL riumar family resort S.L. Sie sind unabhängige Dienstleister. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der MARISOL riumar family resort S.L. bei der Vermittlung von Mietverträgen zwischen Gästen und MARISOL, sowie die administrative Unterstützung bei der Abwicklung von Mietverträgen und dem Kundendialog. Für ihre Tätigkeit wird keine weitere Vermittlungsprovision erhoben. Ihr alleiniger Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Eigentümer, vertreten durch MARISOL als seinem Handlungsbevollmächtigten.
14.2 Agenturen, Reisebüros, Webplattformen – nachfolgend Channel Partner - genannt
Channel Partner sind eigenständige, unabhängige Dienstleister. Je nach deren Geschäftsmodell kommt unter Umständen, abweichend zu Ziff. 1, der Mietvertrag zwischen MARISOL und dem Channel Partner zustande.
Schließt der Channel Partner seinerseits einen Untermietvertrag mit dem Gast ab, so gelten im Vertragsverhältnis zwischen Gast und Channel Partner die Vertragsbedingungen des Channel Partners. In diesem Fall treten die vorliegenden Miet- und Buchungsbedingungen an die Stelle einer Hausordnung.
Channel Partner sind nicht an die Preise von MARISOL gebunden. Bei Vermittlungen über Channel Partner können, abweichend zu in Ziffer 5.1 der Miet- und Buchungsbedingungen, eigene Stornofristen und -kosten vereinbart sein.
15. Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Gast selbst verantwortlich. Kosten die aus Nichtbeachtung oder Unkenntnis entstehen, trägt allein der Gast.
16. Datenschutz
Alle im Mietverhältnis bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind gemäß den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. MARISOL setzt geeignete technisch organisatorische Maßnahmen, sowie geprüfte und auf den Datenschutz verpflichtete Dienstleister ein, um den Schutz der Daten zu gewährleisten. MARISOL bedient sich Rechenzentren, die in der EU betrieben werden. Die vollständigen Datenschutzhinweise sind auf unserer Internetseite einzusehen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Buchungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
19. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Tarragona, Spanien.
MARISOL riumar family resort S.L.
CEO: Beatrice Matthes
Carrer del Sarset 2 (CD115)
43580 Deltebre / Urb. Riumar
Spain
Mobil: +34 634327646
E-Mail: hello@marisol.es
Internet: www.marisol.es; www.riumar-family-resort.de
Widerrufsrecht
Die europäische Gesetzgebung räumt jedem Verbraucher das Recht auf Widerruf eines im Internet, oder telefonisch abgeschlossenen Vertrages ein.
Bei der Online-Buchung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung (z.B. eines Ferienhausen) ist das Widerrufsrecht jedoch ausgenommen.
Daher möchten wir unseren Gästen, sofern sie als Verbraucher buchen, das Recht auf Widerruf bei der Reservierung eines Angebotes von MARISOL freiwillig einräumen:
Gäste können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Kurzmitteilungen (SMS, WhatsApp, Signal oder andere mobile Messenger) erfüllen die benötigten Kriterien nicht und sind ausgeschlossen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Textform. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Buchungsbestätigung, welche der Gast per E-Mail erhält. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Leistet der Gast die vertraglich festgesetzte Anzahlung, so gilt dies als ausdrückliche Willenserklärung zur Vertragserfüllung durch den Gast und das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig.
Der Widerruf ist zu richten an:
- schriftlich
MARISOL riumar family resort S.L.
Carrer del Sarset 2 (CD115) • 43580 Deltebre / Urb. Riumar • Spain
oder
MARISOL sales agency
Bert Wähner • Sudetenstrasse 24 • 63110 Rodgau • Germany
- per E-Mail
hello@marisol.es - per Telefax
+49 6106 773016 (*Standard Telefon Tarif)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erlischt die vom Gast gegebene Reservierung per sofort. Das Ferienhaus darf von MARISOL umgehend für die Weitervermietung freigegeben werden.